wenn das Erbe für Streit sorgt

Das Thema Erbe ist wahrlich eine heikle Angelegenheit, denn in den allermeisten Fällen kann ja nur geerbt werden, wenn jemand zuvor das Zeitliche gesegnet hat. Sicherlich kann man auch zu Lebzeiten gewisse Dinge an die nächste Generation weitergeben. Im rechtlichen Sinne spricht man jedoch bei Verstorbenen und ihren Hinterbliebenen von der Erbnachfolge. Und machen wir uns nichts vor, jeder von uns wird sich mehr oder weniger ins geheim wünschen, in der Erbnachfolge die Nummer eins zu sein. Voraussetzung natürlich, dass es etwas zu vererben gibt. Ob es natürlich auch immer sinnvoll ist, sein Erbe auch tatsächlich anzutreten, ist immer abzuwägen, denn auch Schulden können weitervererbt werden. Wer will schon Schulden? So oder so sollte man sich mit dem Thema vorher möglichst beschäftigen und informieren, denn im deutschen Rechtssystem mag es einige “Fallen” geben.

Ein reiches Erbe sorgt für Zank

Angenommen der Verstorbene hat mehrere Kinder und hat kein Testament zu Lebzeiten hinterlassen, ja dann wird es “interessant”. Meistens, wenn es um viel wertvolles geht, bricht unter den Erben ein Krieg aus, wer dann zu welchen Anteilen etwas vom Kuchen abhaben darf. Nicht nur bei Geld hört die Freundschaft aus, nein, in der Familie können ganze Schlachten und Kriege ausbrechen. Wie gesagt, können, aber müssen nicht. Letztere ist natürlich immer humaner. Sollte es jedoch keine Einigkeit unter den Streithähnen geben, bleibt zuweilen nur der Weg zum Anwalt. Ein Experte für das Erbrecht ist dann gefragt. Dieser kann die Parteien zunächst rechtlich beraten, wer vom Erbe welchen Anteil erhalten kann bzw. sollte. Reicht das nicht, ist der Weg vor das Gericht unausweichlich. Ist jedoch ratsam, dass die Person, die etwas zu vererben hat, bereits zu Lebzeiten zum Beispiel in Form eines Testamentes seine Vorstellungen hinterlässt. So spart man der nächsten Generation eventuelle Kriege und Streitereien. https://rechtsanwalt-hoyer.com/portfolio/familienrecht/

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