BEV Energie Kunde? Pech gehabt!

Und, bist du auch braver Kunde der BEV Energie? Ja? Dann hast du mein vollstes Beileid! Ich nämlich auch. Die liebe BEV Energie hat mich ziemlich verärgert!
BEV Energie steht im Übrigen für Bayerische Energieversorgungsgesellschaft und ist ein Energieversorger mit Strom und Gas.

Die lieben Jungs haben mir nette Post zugesendet. Und zwar keinen Liebesbrief, sondern eine schöne Preiserhöhung, und das ganze trotz Preisgarantie!

Gerade mal Kunde seit dem 08.05.2018 mit den folgenden Konditionen,

bev_konditionen

kam am 21.12.2018 die schöne Post vom Weihnachtsmann:

Was da steht zusammengefasst?
Preiserhöhung von:
Mein Arbeitspreis wird von 24,80 Cent/kWh auf 28,28 Cent/kWh erhöht, was einer Erhöhung von 14,03% entspricht.
Mein Grundpreis von 4,14 Euro/Monat auf 17,67 Euro/Monat erhöht, was einer Erhöhung von 326% entspricht.

Zeitgleich wird mein Abschlag von 50 auf 71 Euro erhöht = mehr als 40%!

Vielleicht lag es an zu vielem Glühwein beim Kundenservice der BEV Energie oder ein kleiner Scherz kurz vor Weihnachten. Dem ist aber leider nicht so. Denn viele abertausende Kunden hat es ebenso getroffen. Die Bewertungen bei Trustpilot sind im Keller. Meine Bewertung folgt sogleich!
Wie man selbst in der WirtschaftsWoche lesen kann, haben selbst die Vergleichsportale Verivox und Check24 die liebe BEV Energie aus dem Programm geworfen und vermitteln fortan keine Kunden mehr. Und auch sonst schnitten die Bayrischen Traumtänzer nie gut in den Medien ab. Alle Stromkunden sollten bei einem Wechsel einen großen Bogen um die BEV Energie machen.

Wer aber Kunde bereits (leider) ist, wird sich wohl ziemlich blöd vorkommen, denn sowas gab es selten!

Doch was machen?
Tatenlos sollte man natürlich nicht bleiben. Ihre Preiserhöhung können die gerne behalten. Also hatte ich sogleich beim Kundenservice angerufen. Mit einen kleinem Trick, getarnt als williger Neukunde, kommt man binnen weniger Sekunden zum Kundenservice durch. Dieser riet mir, auch in Anbetracht der Tatsache meiner 12 monatigen Preisgarantie, eine E-Mail zu senden, mit der Bitte um Rücknahme der Preiserhöhung. Hallo? Warum soll bitten gehen? E-Mail ist geschrieben, aber dann gleich CC an die Verbraucherzentrale Berlin und die Bundesnetzagentur.

Dabei bleibt es aber nicht!
1.) Sonderkündigungsrecht
Macht’ von euren Sonderkündigungsrecht Gebrauch! Ich werde ganz bestimmt nicht abwarten, bis der liebe Kundenservice mir eventuell irgendwann mal antwortet.
Denn: Aufgrund der veränderten Vertragsbedingungen kann der Vertrag zum Eintritt der Preiserhöhung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Am besten sofort eine Kündigung aufsetzen und dann per Einschreiben sogleich versenden. Preisliste für Einschreiben findest du hier. Kündigung auch einscannen und per E-Mail an den Kundenservice schicken.

Dein Kündigungsschreiben könnte zum Beispiel so aussehen:

2.) Bewertung
Bewertung auf Trustpilot gleich hinterher schießen und andere Kunden darauf aufmerksam machen.

3.) Verivox/Check24
Solltest du deinen Vertrag über ein Vergleichsportal wie Verivox oder Check24 abgeschlossen haben, so informiere diese auch gleich über den schlechten Zustand.

Alternativ:
4.) Ver­brau­cher­be­schwer­de
Eine Ver­brau­cher­be­schwer­de bei der Bundesnetzagentur organisieren. Sämtliche Details dazu findest auf deren Webseite. Großer Vorteil, denn Energieversorgungsunternehmen müssen innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Beschwerde beim jeweiligen Unternehmen antworten.

5.) Verbraucherzentrale
Schalte deine vor Ort ansässige Verbraucherzentrale ein. Bei mir wäre es zum Beispiel die Verbraucherzentrale Berlin.

Je mehr Druck die BEV Energie erhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass du deine Forderungen gelten machen kannst.

Und weiter?
Ich werde dich an dieser Stelle auf dem Laufen halten, wie es bei mir weitergeht – Stand 29.12.2018
Solltest du auch Kunde sein und von dieser unfairen Preiserhöhung betroffen sein, halte dich am Besten an die Schritte 1-5.

Update vom 27.12.2018:
Ich habe heute mein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und per Einschreiben das ganze an die BEV Energie gesendet. Kostenpunkt: 3,20 Euro.
Zusätzlich habe ich mein Schreiben eingescannt und per E-Mail als PDF gesendet. Da kann man mir dann nicht kommen, es wäre nichts angekommen…

Update vom 29.12.2018:
Mit großer Verwunderung habe ich heute folgenden Brief in meinem Postfach gefunden von der BEV Energie:

Es findet also bei mir keine Preiserhöhung statt. Meine Sonderkündigung habe ich erstmal widerrufen.  Ich gehe aber stark davon aus, dass spätestens zum Ablauf der Preisgarantie eine Preiserhöhung dann wieder ins Haus flattiert. Es zeigt sich aber wieder einmal, dass es sich immer lohnt sich gewisse Dinge nicht gefallen zu lassen!

Update vom 29.01.2019:
Mal eine große Runde lachen??? BEV Energie ist pleite und meldet Insolvenz an. Mir zu blöd geworden mit den Stromanbietern. Meine letzte Abschlagszahlung habe ich mir soeben “wiedergeholt” und die Lastschrift widerrufen…Da werden jetzt wohl viele Kunden Post vom Insolvenzverwalter bekommen, mit der Möglichkeit, eventuelles Guthaben als Forderung in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Das ich nicht lache…ich hatte ein vermeintliches Guthaben von 97 Euro… Ich gehe jetzt zu Vattenfall, mit Sofortbonus und Neukundenbonus…Mehr fällt mir dazu nicht ein. Ich nehme erstmal Abstand von Billig-Strom-Anbietern, bis ich ich wieder bessere Laune habe! Die Nerven und die Zeit SPARE ICH MIR….

Stromanbieter wechseln, Geld sparen, 77 Euro für Döner!

Bilderquelle Bildtitel: thx to pixabay.com

seppel

seppel-spart.de

7 Gedanken zu „BEV Energie Kunde? Pech gehabt!

  • 26. Januar 2019 um 11:25 AM
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    Der Vollständigkeit halber noch eine Anmerkung: Das Einschalten der Schlichtungsstelle ist zu Durchsetzung von Forderungen sehr hilfreich. Bei mir kam nach 2 Tagen die lange erwartete Kündigungsbestätigung und einen Tag später endlich mein Sofortbonus. Kostet auch nur der BEV was!
    MfG

    Antwort
  • 2. Januar 2019 um 1:58 PM
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    Ich habe auch außerordentlich gekündigt. Bei mir lag die Erhöhung bei der Grundgebühr bei über 900%. Ich rechne fest damit, dass sie die Preisanpassung zurücknehmen. Das werde ich aber nicht akzeptieren. Die Kündigung ist rechtens, da zum Zeitpunkt der Kündigung die Preisanpassung angekündigt war. Die kommen mit einem “das war alles großer Irrtum und nicht so gemeint” da nicht raus.
    Habe bereits einen neuen Energieversorger. Wenn die dem Wechsel zum 01.02. widersprechen, werde ich der Schlichtungsstelle und Bundesnetzagentur Bescheid geben. Geld bekommen sie von mir sowieso schon seit Monaten nicht mehr.
    Gebt denen nicht mal den kleinen Finger. Alles nur noch schriftlich mit Fristsetzung. Konsequent handeln. Sich nichts gefallen lassen! Immer seine Forderungen klar formulieren und ansagen, was passiert, wenn die nicht reagieren. (Was sie nämlich sowieso nicht tun)

    Antwort
    • 2. Januar 2019 um 2:23 PM
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      Sorry, wenn ich das jetzt so sage, aber eine Erhöhung bei der Grundgebühr von über 900% ist schon “cool” (bzw. armselig). Ich habe mich die letzten Tagen wirklich mehrfach gefragt, wer auf so eine Erhöhung überhaupt kommen kann. Entweder haben die einfach das System (also ein Rechenzentrum) für sich “arbeiten” lassen oder einer hat falsche Parameter in ihren Buchungsprogramm verwendet. Weil, egal ob nun 500% oder gar 900%, solche Erhöhungen sollten dem Bearbeiter bei der BEV Energie doch auffallen, wenn nicht sogar peinlich sein, solche Briefe überhaupt zu versenden und dann auch noch mit seinem Namen da zu stehen.

      Mit dem Konsequent sein, hast du schon Recht.
      Ich für mich habe mich aber erstmal dazu entschieden, dass auch die BEV Energie auch eine zweite Chance zunächst bekommt. Sollte das bei mir nicht klappen, werde ich andere Seiten aufziehen. Momentan möchte ich aber noch keinen Krieg führen…

      Antwort
  • 1. Januar 2019 um 11:40 AM
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    Hallo,
    ich war schon ein paar Mal bei der BEV. Die sind wohl ihres Call-und Kundencenter Systems ein wenig überfordert und bekommen nur schwer was auf die Reihe. Aber letztendlich hat es immer geklappt von denen wieder loszukommen.

    Das mit der Preisanpassung scheint wohl Masche zu sein. Mein aktueller Gasanbieter hat das auch gemacht zum neuen Zeitraum. Nachdem ich dann gekündigt habe haben die mir sogar ein billigeres Rückholangebot gemacht sodass ich noch mal eine Runde mit denen drehe.

    Ich wechsle sonst jedes Jahr den Strom und Gas Anbieter.
    Das sollte man auf jeden Fall machen.

    Grüße und einen guten Start ins neue Jahr

    Antwort
    • 1. Januar 2019 um 2:30 PM
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      Danke für deinen Kommentar.
      Ja, es scheint wohl wirklich so zu sein, dass die BEV nicht ganz der Überflieger ist.
      Ich bin gespannt, was nun passiert. Mein Geld lass’ ich mir jedenfalls nicht wegnehmen.

      Antwort
  • 27. Dezember 2018 um 5:19 PM
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    Habe ich im Prinzip auch so gemacht.
    Weil Fax ewig besetzt ist und man auf Emails keine Antwort bekommt (noch nicht mal eine Bestätigungsemail) habe ich den Idioten auch noch das Krams mit Einschreiben per Rückschein zugesendet.
    Befürchte allerdings bei das die Verbrecher das Ding nicht unterschreiben werden und ich nie den Rücksendeschein erhalte.

    Antwort
    • 27. Dezember 2018 um 5:26 PM
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      Hallo,

      so habe ich das heute auch gemacht. Per Einschreiben versendet. Vorsichtshalber das ganze auch eingescannt und per E-Mail als PDF gesendet.

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