Zugangskontrolle in Zeiten von Corona

Seit Dezember 2019 wissen wir von der Existenz des Coronavirus, auch genannt als COVID-19. In den Suchergebnissen und Medien gibt es zu tausend Berichte und mal mehr und mal weniger wissenschaftliche Meldungen zu diesem Thema. Eines hatten sie am Anfang aber alle etwas gemeinsam: Man hatte es nicht für möglich gehalten, wie schnell sich das Virus um den Globus ausbreiten könnte und manche Experten und Wissenschaftler behaupteten Anfang 2020 sogar noch, dass das Virus nie seinen Weg nach Deutschland finden würde. Heute wissen natürlich, dass das so nicht richtig war und schnell wurden wir eines besseren belehrt. Selbst die Politik war sich am Anfang ziemlich uneins, wie man mit diesem heiklen Thema umgehen sollte. Schließlich gab es eine solche Pandemie nach der Nachkriegszeit noch nicht und man konnte auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen. Im März 2020 war aber die Einigkeit unter den 16 Bundesländern in Deutschland gegeben und man entschloss sich für ein gemeinsames, bundesweites Vorgehen. Die Vorreiterrolle von Bayern mal außer Acht gelassen. So wurde Mitte März 2020 schnell der “Lockdown” in Deutschland beschlossen – wohlgemerkt für gesamt Deutschland. “Lockdown” könnte man als Ausgangssperre übersetzen, aber das trifft es nicht ganz, denn in Deutschland herrschte keine Ausgangssperre, sondern es wurde “einfach” alles dicht gemacht, was man nur dicht machen konnte. Schließungen von Schulen, Ämtern, Restaurants, Clubs, SportStudios, Läden und Geschäften (…)

Gerade letztere genannte hatten mit der Zwangsschließung zu kämpfen, denn der Umsatz blieb damit aus. So circa Anfang Mai 2020 gab es dann die ersten Lockerungen, gerade für Läden und Geschäfte die lang ersehnte “Befreiung”. Allerdings konnten die Geschäfte nur zunächst nur unter strengen Auflagen ihre Läden wieder eröffnen. So wurde ein Mindestabstand zwischen den Kunden gefordert und nur eine bestimmte Anzahl an Kunden durften gleichzeitig sich im Laden aufhalten, damit der zuvor genannte Mindestabstand gewahrt werden konnte.
Diese Herausforderung stellte die Ladenbesitzer vor einem neuen Problem, denn wie sollte der Kundenstrom gelenkt und wie sollte es gewährleistet werden, dass nur eine bestimmte Anzahl an Personen sich im Geschäft aufhalten? Der Handel stand also vor einer neuen Aufgabe…

Viele größere Shops leisteten bzw. leisten sich sogenannte “Türsteher”, die den Einlass von Kunden kontrollieren und den Kundenstrom begrenzen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Was machen aber die vielen kleineren Läden, die überhaupt noch nicht wissen, ob sie diese Krise überstehen werden? Von Extrapersonal kann da keine Rede sein!

Es muss also eine effektive und vor allen Dingen kostengünstige Alternative her, um den Kundenstrom zu lenken und eine Zutrittskontrolle für kleinere Läden und Geschäfte zu ermöglichen.
Eine Art Kundenampel wäre hier angebracht. Mit Hilfe von “rot” bzw. “grün” wird dem Kunden signalisiert, ob er das Geschäft aktuell betreten kann oder nicht.

Wie bei einer Verkehrsampel bietet unsere Signalanlage ein rotes Licht, das für „Stop“ steht und ein grünes Licht, das „Go“ bedeutet.
rot oder grün, Bild Quelle: abluftsteuerung.eu

Wie bei einer Verkehrsampel bietet die Anlage ein rotes Licht, welches für „Halt“ steht und ein grünes Licht, das „Eintritt“ bedeutet. Dabei ist es auch wichtig, dass diese Lichtschranke einfach zu installieren ist und kostengünstig in der Anschaffung ist.

Damit es möglich, dass kleinere Läden und Shops Geld sparen und sich weiterhin auf ihren Umsatz konzentrieren können, anstatt den Kundenstrom “per Hand” zu steuern…

Bildtitel Quelle: abluftsteuerung.eu

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